Bitte vergessen Sie bei der Abholung nicht einen Lichtbildausweis und Meldezettel mitzunehmen.
Die Kosten für Abschriften und Urkundenausstellungen sind im jeweiligen Kapitel angeführt.
HINWEIS:
Die Voraussetzung für die Möglichkeit der Urkundenbestellung ist, dass sich der entsprechende Personenstandsfall in Bad Vöslau oder in Sooß ereignete. Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie, sich mit dem für Sie zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen. |